Der Sommer hat noch nicht richtig begonnen, aber es häufen sich mal wieder die Meldungen über Hunde, die im heißen Auto gestorben sind. Jedes Jahr auf´s Neue können wir nur mit dem Kopf schütteln. Aber was kannst du tun, wenn du einen Hund im Backofen bemerkst? Was ist, wenn du die Scheibe einschlägst? Musst du dafür haften und für den Schaden bezahlen? Hey Fiffi-Trainerin und Diplom-Juristin Sonja Meiburg hat ein paar wichtige Fakten zusammengefasst. Dieser Artikel ersetzt natürlich keineswegs eine anwaltliche Beratung.
Die Voraussetzung
Um für eine eingeschlagene Scheibe zu haften, müsstest du das Eigentum eines anderen widerrechtlich beschädigt haben (§ 823 BGB in Verbindung mit § 303 StGB -> Schadenersatz wegen Sachbeschädigung). Wenn du eine Autoscheibe einschlägst, ist es ziemlich eindeutig, dass du das Eigentum eines anderen verletzt hast. Die Frage ist, ob das tatsächlich rechtswidrig war.
Mutmaßliche Einwilligung?
Es gibt in der Juristerei die sogenannte „mutmaßliche Einwilligung“. Das heißt, das Einschlagen der Scheibe wäre nicht rechtswidrig, wenn du davon ausgehen konntest, dass der Eigentümer des Autos damit einverstanden gewesen wäre. Du könntest argumentieren, dass du ja schließlich in seinem Interesse handelst, indem du seinem Hund das Leben rettest! Das Problem ist, dass der Eigentümer von Hund und Auto normalerweise nicht besonders amused ist, wenn er zum Auto zurückkommt und eine eingeschlagene Scheibe vorfindet. Er wird argumentieren, dass es objektiv gesehen gar keine Gefahr für seinen Hund gegeben hätte und dass jeder Depp hätte merken müssen, dass es niemals in seinem Interesse läge, in dieser Situation seine Autoscheibe einzuschlagen. Und schon droht ein Rechtsstreit, damit du nicht auf den Kosten sitzenbleibst.
Notstand?
Wenn die mutmaßliche Einwilligung nicht greift, könnte es dennoch gut sein, dass du die Scheibe einschlagen darfst, ohne den Schaden ersetzen zu müssen, weil es sich dabei um eine Handlung aus einer Notstandslage heraus handelt. Das ist dann der Fall, wenn das Einschlagen der Scheibe erforderlich ist, um einen Schaden abzuwenden. Wenn es dem Hund im Auto wirklich schlecht geht, ist davon wohl auszugehen. Das Leben des Hundes dürfte auch schwerer wiegen als der Wert einer eingeschlagenen Scheibe (Interessenabwägung ist hier notwendig). Und das Einschlagen sollte auch angemessen sein. Du darfst dabei nicht mehr Schaden verursachen als unbedingt notwendig.
Tipps!
Damit du möglichst wenig in Gefahr läufst, für eine eingeschlagene Scheibe zu haften, solltest du ein paar Dinge beachten.
- Vergewissere dich, dass es dem Hund im Auto wirklich schlecht geht. Bitte keine Panikmache und keine Hexenjagd!! Nicht jeder Hund ist im Sommer im Auto wirklich gefährdet. Es gibt Stand-Klimaanlagen und auch Autos, die gerade aus der Tiefgarage kommen und bei denen der Halter sich wirklich nur für fünf Minuten entfernt. Hysterie ist unangebracht. Kleiner Tipp: Wenn du deinen Hund im Sommer im kühlen (!) Auto lassen musst, achte darauf, dass du deine Handynummer gut sichtbar im Wagen hinterlegst. Zusätzlich solltest du ein von außen gut erkennbares Innenthermometer anbringen, so dass auch der hilfreichste Passant sofort merkt, dass dein Hund im Auto nicht gegrillt wird
(-> kleiner Tipp von unseren Hey Fiffi-Facebook-Fans, danke dafür). - Dann solltest du natürlich, bevor du etwas anderes unternimmst, versuchen, den Halter ausfindig zu machen. Frage in Geschäften in der Nähe nach oder rufe laut. Hupen (wenn du mit deinem Auto vor Ort bist) hilft manchmal auch.
- Rufe die Polizei an. Schildere ihnen, was du siehst. Im besten Fall sagen sie dir, dass du die Scheibe einschlagen sollst, damit der Hund nicht zu Schaden kommt. Warte und bleibe vor Ort, bis die Polizisten eintreffen. Stelle Strafanzeige wegen Tierquälerei.
*Tipp eines Facebook-Fans: Bei der Polizei über Notruf (110) anrufen, dann wird der Anruf in jedem Fall aufgezeichnet und dokumentiert. Bei den normalen Amtsrufnummern findet das in der Regel nicht statt.* - Notiere dir in der Zwischenzeit schon mal aus Beweisgründen alles, was wichtig ist! Das Datum, die Uhrzeit, das Kfz-Kennzeichen, die Marke des Pkw, die Temperatur und die Umstände.
- Mache Fotos vom Auto! Mache ein Video vom Hund im Auto, das zeigt, dass es dem Hund nicht gut geht! In Zeiten von Handykameras ist das ja nicht mehr so schwierig. Achtung: Das Video ist nur für die Polizei gedacht und nicht für eine Hetze in den sozialen Medien!
- Suche Zeugen! Und zwar unabhängige Zeugen und nicht nur deinen besten Kumpel. Zum Beispiel die Oma, die im Haus nebenan am Fenster sitzt. Sprich Passanten an. Notiere dir Name und Anschrift der Zeugen.
- Wenn du merkst, dass es dem Hund sehr schlecht geht, die Polizei aber noch nicht vor Ort ist, ruf noch einmal bei der Polizei an und bitte um die Erlaubnis, die Scheibe einschlagen zu dürfen. Wenn sie dir die Erlaubnis aus der Ferne nicht geben können, der Hund aber schon in einer extremen, lebensbedrohlichen Verfassung ist, macht es Sinn, die Scheibe tatsächlich einzuschlagen! Achte darauf, dass du ein Seitenfenster beschädigst und nicht die Front- oder Heckscheibe. So bleibt der Schaden möglichst gering.
- Bring den Hund so schnell wie möglich zum Tierarzt und lass dir schriftlich bestätigen, dass sich das Tier sich wirklich in einem kritischen Zustand befindet.
Ein Restrisiko, auf dem Schaden sitzen zu bleiben, bleibt leider immer. Wenn es einem Hund im Auto aber so schlecht geht, dass wirklich akute Gefahr besteht, würde ich persönlich das Risiko wohl auf mich nehmen. Aber eigentlich hoffe ich, dass es in diesem Sommer gar nicht mehr dazu kommt, dass ich einen Hund im Backofen sehen muss.
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